Baufeldfreimachung, pünktlich zum Baubeginn
Bevor der Bagger anrückt, muss das Grundstück frei sein – und die Bäume, die bleiben sollen, müssen geschützt werden. Wir planen die Rodung mit Ihrem Bauzeitenplan und den Auflagen aus der Baugenehmigung.

Leistungen für Bauherren und Bauträger
Rodung & Gehölzentfernung
Bäume, Sträucher und Hecken auf dem Baufeld entfernen wir vollständig – inklusive Abtransport.
Wurzelstöcke
Stubben werden gefräst oder komplett gerodet, je nachdem, was Ihr Tiefbau verlangt.
Baumschutz nach DIN 18920
Schutzzäune, Stammschutz und Wurzelschutz für erhaltenswerte Bäume während der Bauzeit.
Baumbestandsaufnahme
Wir erfassen Art, Stammumfang und Zustand der Bäume als Grundlage für Planung und Bauantrag.
Artenschutz
Kontrolle auf Nester und Quartiere vor der Rodung, in Abstimmung mit ökologischer Baubegleitung.
Terminplanung
Rodungen sind nur von Oktober bis Februar möglich. Wir planen Ihr Projekt früh genug ein.

Früh planen spart Monate
Wer im Frühjahr bauen will, muss im Winter roden. Verpasst man das Fenster bis Ende Februar, verschiebt sich der Baubeginn schnell um ein halbes Jahr.
Deshalb stimmen wir uns früh mit Architekt, Bauleitung und Behörde ab: Welche Bäume dürfen weg, welche bleiben, welche Ersatzpflanzungen sind auferlegt?
- Ein Ansprechpartner für Bauleitung und Architekt
- Rodung im Fenster 1. Oktober – 28./29. Februar
- Dokumentation für die Bauakte
Klären Sie den Baumbestand, bevor Sie den Bauantrag einreichen. Geschützte Bäume und Ersatzpflanzungen beeinflussen die Planung – und sind später nur mit Aufwand zu ändern.
Ablauf
Projektanfrage
Schicken Sie uns Lageplan, Baumbestand und geplanten Baubeginn.
Begehung & Angebot
Wir begehen das Grundstück, stimmen Auflagen ab und kalkulieren Rodung und Baumschutz.
Rodung & Übergabe
Wir räumen das Baufeld termingerecht und übergeben es mit Dokumentation an Ihren Tiefbau.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Baufeldfreimachung?
Ein typisches Einfamilienhaus-Grundstück ist meist in ein bis zwei Tagen frei. Größere Flächen mit dichtem Bewuchs planen wir individuell.
Was ist mit Bäumen, die stehen bleiben sollen?
Diese schützen wir nach DIN 18920 mit festen Zäunen um den Wurzelbereich, Stammschutz und gegebenenfalls Wurzelvorhang. So überstehen sie die Bauzeit.
Brauche ich für die Rodung eine Genehmigung?
Häufig ja – über die Baugenehmigung oder separat nach Baumschutzverordnung. Wir prüfen mit Ihnen die Unterlagen und die Auflagen.
Weitere Leistungen
Baumfällung
Sicher fällen, auch auf engstem Raum.
Mehr erfahrenBaumpflege & Rückschnitt
Kronenpflege, Totholz, Lichtraum.
Mehr erfahrenNotdienst & Sturmschäden
Sturmschäden sichern und räumen.
Mehr erfahren
Lassen Sie uns Ihren Baum ansehen
Beschreiben Sie kurz, worum es geht. Wir antworten per E-Mail, vereinbaren einen Besichtigungstermin und schicken Ihnen danach ein schriftliches Angebot.
